6,82 € Wechselbonus bei Rufnummernmitnahme
Der Wechselbonus wird bis zu dessen Verbrauch mit den Verbindungs- und Tarifpreisen (Optionspreisen), nicht aber mit dem Bereitstellungspreis und einer Ersatzkarte, verrechnet, nur nach erfolgreicher Portierung von einem Fremdanbieter gewährt, ist nicht übertrag- oder auszahlbar und zwölf Monate gültig. Die Anrechnung ist nur bei einer aktiven SIM-Karte möglich, bei einer gesperrten verfällt der Bonus am Ende des Vertragsmonats. Bei einer Kündigung verfällt der Bonus im letzten Vertragsmonat und eine Gutschrift auf die Endabrechnung erfolgt nicht.